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Bestell-Hotline: 089 890 668-222
Informationen für Bürger*innen zum Projekt "Windpark Ebersberger Forst"
Bereits 2008 entstand die Idee, einen kleinen Teilbereich des Ebersberger Forstes für Windenergie zu nutzen. Konkret geht es dabei um den Bau von maximal 5 Windenergieanlagen im Westen des Forstes.
Am 15. März 2021 wurde im Kreistag entschieden, dass beim möglichen Bau des Windparks die Bürger*innen des Landkreises beteiligt werden. Eine wichtige Entscheidung vor dem Bürgerentscheid am 16. Mai 2021, bei welchem der Landkreis Ebersberg seine Bürger*innen zur Stimmabgabe für dieses Projekt aufruft.
Green City bietet Ihnen auf dieser Seite die Möglichkeit, sich umfassend zu dem Windprojekt in Ebersberg zu informieren und mit uns in den Dialog zu treten.
Das Projekt
Beim Bau der maximal fünf Windenergieanlagen können für die Erschließung im Wald bereits vorhandene Forstwege genutzt werden. Dadurch wird nur ein geringer Eingriff in den Forst erforderlich und die Baumaßnahmen können besonders umweltverträglich durchgeführt werden.
Außerdem können Wege und Freiflächen zum Teil als Kranstellfläche mit genutzt werden, sodass für die Bauflächen vergleichsweise wenig Bäume gefällt werden müssen. Der dauerhafte Flächenbedarf liegt voraussichtlich bei 3.000 m² pro Windenenergieanlage – das entspricht weniger als der Hälfte eines Fußballfeldes. Der Ebersberger Forst umfasst ca. 90 km², demnach beanspruchen die fünf Windanlagen weniger als 0,02 % der Waldfläche.

Auf einen Blick
- Bau von max. 5 Windenergieanlagen
- Voraussichtlicher Baubeginn: 2024/25
- Nabenhöhe: ca. 165 m; Rotordurchmesser: ca. 165 m
- Gesamthöhe: ca. 245 m
- Leistung: ca. 6 MW
- Ertrag pro Jahr: ca. 40-45 Mio. kWh (entspricht der Stromversorgung von einem Fünftel der Haushalte im LK EBE)
- Wiederaufforstung wird erfolgen
- finanzielle Beteiligung der Bürger*innen am Ertrag
Bitte beachten: Aufgrund des voraussichtlichen Baubeginns in 2024/25 steht zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreter Anlagentyp fest. Es handelt sich daher bei diesen Angaben um Richtwerte. Das Projekt wird mit der modernsten Anlagengeneration realisiert.
Weiteres Vorgehen

Mehrwert - Gemeinsam den nachhaltigen Wandel schaffen.
Die fünf Windenergieanlagen planen und setzen wir mit dem Landkreis Ebersberg und den Bürger*innen um.
Windmessung und Windgutachten
Im Zeitraum März 2013 bis Juni 2014 wurde eine Windmessung für den Standort durchgeführt, um die Windverhältnisse im Jahresverlauf abzubilden. Dabei speichert ein Datenlogger alle 10 Minuten einen Datensatz zur Windgeschwindigkeit. Diese Daten werden mit Hilfe einer Software durch einen externen Ertragsgutachter geprüft. Da Windgeschwindigkeiten an einem Standort von Jahr zu Jahr variieren, werden die gewonnenen Daten (Kurzzeitmessung) in einen Langzeitbezug gesetzt.
Für die Kurzzeitmessung wurde eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,23 m/s gemessen. Im Langzeitmittel von 20 Jahre bedeutet dies eine Geschwindigkeit von 5,59 m/s. Auf Grundlage der danach gewonnenen Daten haben wir ein solides Windertragsgutachten erstellen lassen und diese Ergebnisse in unseren internen Berechnungen berücksichtigt.
Weitere Details zum Thema Windmessung & Windgutachten finden Sie unter “Häufig gestellte Fragen”.
Häufig gestellte Fragen
Verfolgung der Zielsetzung des Landkreis Ebersberg: Bis zum Jahr 2030 – frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern einschließlich einer dezentralen, regenerativen Energieerzeugung.
- Die Windenergie an Waldstandorten trägt einen wesentlichen Teil zur Energiewende, zum Klimaschutz und damit auch zum Erhalt des Forstes und Landschaftsschutzgebiets bei.
- Dezentrale regionale und saubere Stromerzeugung – Die Vermarktung des erzeugten Stroms kann von dem EBERwerk übernommen werden.
- Kommunen reduzieren durch Energieerzeugung vor Ort die Abhängigkeiten von großen Energieversorgern sowie Importen und demokratisieren damit die Energieerzeugung.
- Dank des technischen Fortschritts und deutlich höherer Nabenhöhen über den Baumwipfeln und somit über den Windturbulenzen der Waldoberflächen, ist auch hier ein wirtschaftlicher Betrieb möglich.
- Regionale Wertschöpfung bei der Errichtung, dem Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen.
- Dauerhafte Flächeninanspruchnahme: 0,3 Hektar je Anlage – Ebersberger Forst umfasst etwa 90 km² – die fünf Anlagen beanspruchen unter 0,02 % der gesamten Waldfläche und sorgen für eine ausgezeichnete bilanzielle Klimaschutzleistung (siehe auch Vergleichsrechnung einer Fläche von 0,3 Hektar für Wald/ Windenergie).
- Weniger Rodung durch die Nutzung bestehender Forstwege notwendig.
- Die gerodeten Flächen werden an anderer Stelle wieder aufgeforstet.
- Es können Abstände über 2.000 Metern zu umliegenden Ortschaften eingehalten werden.
Weitere Gründe und Ausführungen finden Sie unter Mehrwert – Gemeinsam den nachhaltigen Wandel schaffen.
Der Hauptgrund ist das Landschaftsschutzgebiet. Generell gilt: Artenschutz und Klimaschutz durch Windenergieanlagen gehen miteinander einher – langfristig trägt die Windenergie zum Erhalt stabiler Ökosysteme und damit zum Artenschutz bei. Sprich: der Bau der Windenergieanlagen sorgt letztlich für den Schutz und Erhalt des Forstes und Landschaftsschutzgebietes.
Dank des technischen Fortschritts der Windenergieanlagen kann im Ebersberger Forst ein wirtschaftliches Projekt realisiert werden. Die Anlagen sind auf die hier herrschenden Windverhältnissen angepasst, sodass bereits bei schwachem Wind eine Stromerzeugung erfolgt und vergleichsweise schnell die Nennleistung erreicht wird. Das Ergebnis ist ein möglichst hoher Energieertrag – doch nicht allein das technische Potenzial ist entscheidend. Aus diesem Grund wurde die Wirtschaftlichkeit des Projekts von uns intern unter Annahme verschiedener Gegebenheiten und demnach für unterschiedliche Szenarien betrachtet. Für unsere Kalkulationen haben wir unter anderem die Werte für die Strompreisentwicklung herangezogen. Dabei handelt es sich um prognostizierte Werte eines externen Spezialisten, welche sowohl die Möglichkeiten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch des freien Strommarktes abdecken.
Eine ausgiebige Risikobetrachtung gehört bei uns zu jeder Windparkplanung. Darunter fallen z.B. Verluste durch Fledermausschutzabschaltungen oder der Wegfall einzelner Anlagen zum Schutz einer bestimmten Vogelart.
Der Bau beginnt voraussichtlich im 2024/25. Ab Baubeginn bis zur Inbetriebnahme wird mit circa einem Jahr gerechnet.
Windenergieanlagen werden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Die Höhe der Vergütung wird durch die Teilnahme an einer Ausschreibung ermittelt. Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei rund 6 Cent. Wir kalkulieren konservativ mit einem Wert deutlich unter 6 Cent.
Warum beträgt der Messzeitraum 15 Monate?
Um ein bankenfähiges Ertragsgutachten zu erstellen wird ein Messzeitraum von mindestens 12 Monaten benötigt. Zu Beginn der Messung in EBE kam es durch Ausfall des Dataloggers zu Datenlücken in den ersten 3 Monaten. Aus diesem Grund wurde ab Behebung dieses Fehlers für 12 Monate gemessen.
Wie hoch sind die Messfehler?
Generell kommt es nur selten zu Messfehlern. Ein Beispiel hierfür ist die Vereisung des Anemometers im Winter. Der Datenlogger speichert alle 10 Minuten einen Datensatz zur Windgeschwindigkeit. Einzelne Messfehler gehen daher in der Menge der Daten unter. Zusätzlich prüft der Ertragsgutachter mittels Software alle Datensätze und kann auffällige Werte entfernen.
Wie kommt man von gemessenen 5,23 m/s zu 5,59 m/s?
Die Windgeschwindigkeiten an einem Standort variieren von Jahr zu Jahr. Aus diesem Grund wird eine Kurzzeitmessung in einen Langzeitbezug gesetzt. Im Zeitraum März 2013 – Juni 2014 (Kurzzeitmessung) wurde eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,23 m/s gemessen. Im Langzeitmittel (20 Jahre) bedeutet dies eine Geschwindigkeit von 5,59 m/s.
Green City - Wer wir sind
Unsere Wurzeln
Als ganzheitliches Energie- und Verkehrswende-Unternehmen stehen wir für eine bürgernahe Umsetzung von Klimaschutzzielen. Unser Ziel: 100 % Erneuerbare Energien, emissionsfreie Mobilität und nachhaltige Konzepte für ein grünes Leben.
Im Jahr 1990 fand sich eine kleine Gruppe Münchner*innen zusammen und gründete den Umweltverein Green City e.V. mit der Vision, Umweltthemen der Öffentlichkeit näher zu bringen und Städte nachhaltiger zu gestalten. Da für einen echten Wandel auch die Projektierung regenerativer Kraftwerke nötig ist, wurde 2005 eine Tochtergesellschaft gegründet, die heutige Green City AG.
Green City entwickelt, kauft, finanziert und betreibt Erneuerbare Energien-Anlagen. So konnten mit Unterstützung der Bürger*innen bisher deutschland- und europaweit 356 Erneuerbare Energien-Anlagen realisiert und mehr als 344 GWh Ökostrom produziert werden. Allein im Jahr 2019 wurden dabei rund 160.000 Tonnen CO2 vermieden. Als Tochter des Umweltvereins Green City e.V. bringen wir Wertschöpfung und Wertorientierung zusammen.

Auszug aus unseren Referenzen
Ihre Ansprechpartner
Green City
Energieagentur Ebersberg-München
Für Fragen rund um Windenergie im Landkreis und Windenergie im Ebersberger Forst steht Ihnen auch die Servicestelle Wind der Energieagentur Ebersberg-München zur Verfügung:
Tel: + 49 8092 33090-40
E-Mail: servicestelle-wind@ea-ebe-m.de